Archiv für die Kategorie „Allgemein“

VPN für Alle – einfach, schnell und sicher

Unternehmen vernetzen heute ihre Standorte, Home Offices und mobilen Mitarbeiter für den Datenaustausch über das Internet und verwenden hierbei meist einen gesicherten Zugang über VPN (Virtuelle Privates Netze). VPNs bieten ein hohes Maß an Sicherheit gegen Hacker und Datenspionage. Moderne Verschlüsselungs- und Authentifizierungsverfahren gewährleisten Sicherheit für die über das Internet gesendeten Daten.

Einfach, schnell und sicher

Sie möchten mehrere Standorte vernetzen, Ihre Mitarbeiter im Home Office anbinden oder einfach Ihr iPhone oder iPad, Ihr Android Smartphone oder Tablet oder das Notebook anbinden? Mit den TUXGUARD Business Firewall Appliances können Sie ohne zusätzliche VPN-Software alle gängigen Betriebssysteme (Windows, MacOS, Android, Linux) einfach, schnell und sicher über VPN anbinden. Auch die Vernetzung von mehreren Standorten ist mit der TUXGUARD Business Firewall einfach, schnell und sicher realisierbar.

Kompatibel – auch ohne Zusatzsoftware

“Wir haben eine ideale Lösung gefunden, Unternehmen mit den von den Betriebssystemen bereits zur Verfügung gestellten Möglichkeiten per VPN an unsere Business Firewalls anzubinden und so vor Hackern und Datenspionage zu schützen. Selbst Laien können so ein VPN innerhalb weniger Minuten einrichten.” erklärt Marc Skupin, Executive Manager von TUXGUARD.

TUXGUARD Business Firewall Appliances

Die TUXGUARD Business Firewall Lösungen sorgen für die sichere Unternehmenskommunikation im Internet. Die Lösungen von TUXGUARD wachen über die geschäftskritischen Daten, Services und Applikationen von Unternehmen. Sie schützen vor Angriffen aus dem Internet und ermöglichen schon ab den kleineren Modellen den sicheren Betrieb für Ihr Unternehmen. In konsequenter Ausarbeitung einer umfassend denkenden Sicherheitsphilosophie stellt TUXGUARD eine skalierbare Reihe modernster Kommunikationsplattformen vor, die E-Mail-, Spam- und Virenschutz im Unternehmen ebenso in sich vereinen wie alle heute gängigen UTM-Features.

→ Fordern Sie ein unverbindliches Angebot für unsere Business Firewall Appliances an.

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IT-Recht: Rechtliche Probleme bei der E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz

fmatte / photocase.com

(Autor: RA Marcus Dury LL.M. IT-Recht / RA Thomas Reiter)

Mit dem heutzutage weit verbreiteten Einsatz von E-Mails am Arbeitsplatz sehen sich Unternehmen als Arbeitgeber vielfältigen juristischen Herausforderungen ausgesetzt.

Insbesondere wenn Mitarbeiter nicht erreichbar sind, weil sie z.B. erkrankt sind oder ein Mitarbeiter das Unternehmen verlassen hat, stellt sich die Frage, unter welchen Umständen man als Arbeitgeber auf den Mailaccount des betreffenden Mitarbeiters zugreifen darf. Sollten dabei nämlich auf private Mails, z.B. mit den letzten Urlaubsfotos, zugegriffen werden, könnte eine Verletzung des Datenschutzes bzw. des Fernmeldegeheimnisses vorliegen. Sollten solche Fotos dann im Unternehmen kursieren, ist datenschutzrechtlich und auch unter dem Gesichtspunkt der Personalführung der Supergau eingetreten.

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG Berlin-Brandenburg) hat mit Urteil vom 16. Februar 2011 (Az. 4 Sa 2132/10) zu der Problematik des E-Mail-Handlings Stellung genommen.

Entscheidend ist in diesem Zusammenhang, ob ein Unternehmen bei privater Nutzung von dienstlichen E-Mail-Accounts zum Diensteanbieter im Sinne des Telekommunikationsgesetzes wird. Diese Einordnung ist nämlich maßgeblich für die Frage, wann der Arbeitgeber beim Zugriff auf E-Mails dem Fernmeldegeheimnis unterliegt.
Eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses wäre als Straftat gem. § 206 StGB – Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses – einzuordnen.

Die neue Rechtsprechung des LAG Berlin-Brandenburg: Wann wird der Arbeitgeber zum Diensteanbieter?

Das LAG Berlin-Brandenburg war der Ansicht, dass ein Unternehmen nicht allein dadurch zum Diensteanbieter im Sinne des Telekommunikationsgesetzes wird, dass es seinen Beschäftigten gestattet bzw. es zumindest duldet, einen dienstlichen E-Mail-Account auch privat zu nutzen.

Das Gesetz spricht davon, dass „Diensteanbieter“ jeder ist, der ganz oder teilweise geschäftsmäßig Telekommunikationsleistungen erbringt oder an der Erbringung solcher Dienste mitwirkt (§ 3 Nr. 6 des Telekommunikationsgesetzes – TKG). Nach Auffassung des LAG Berlin-Brandenburg erfüllt ein Arbeitgeber, der die Nutzung von E-Mail auch für private Zwecke erlaubt, diese Voraussetzung nicht. Wenn Unternehmen, die Ihre Mitarbeiter die IT-Infrastruktur auch zu privaten Zwecken zur Verfügung stellen, aber keine Diensteanbieter im Sinne des TKG sind, kommt bei einer Durchsuchung eines E-Mail-Accounts eines Mitarbeiters auch keine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses gemäß § 88 TKG in Betracht.

Das LAG Berlin-Brandenburg stellt sich mit seiner Auffassung jedoch gegen die herrschende Meinung in der juristischen Fachliteratur und zu einigen bisherigen Gerichtsentscheidungen, z.B. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.1.2005 – 1 Ws 152/04. Es nimmt lediglich Bezug auf eine Entscheidung des LAG Niedersachsen vom 31. Mai 2010 (Az. 12 Sa 875/09), das ebenfalls die Anwendbarkeit des TKG verneinte.
Verwunderlich ist bei dieser Entscheidung allerdings, dass das LAG Berlin-Brandenburg von sich behauptet, sich auf die herrschende Ansicht zu stützen, tatsächlich jedoch lediglich die zitierte Entscheidung des LAG Niedersachsen die Ansicht des LAG Berlin / Brandenburg in allen Konsequenzen teilt.
Widersprüchlich ist bei der Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg, dass zwar die Eigenschaft des Arbeitgebers als Diensteanbieter verneint wird, sodann aber weitere Ausführungen zum Anwendungsbereich des Fernmeldegeheimnisses gem. § 88 TKG gemacht werden.
Das LAG Berlin-Brandenburg war der Ansicht, das Fernmeldgeheimnis sei nicht anwendbar auf eingehende E-Mails im Posteingang bzw. versendete Mails im Postausgang, die von Beschäftigten bei Nutzung des Arbeitsplatzrechners dort belassen wurden.

Das Gericht befindet sich dabei zwar im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das davon ausgeht, dass der Schutz des Fernmeldegeheimnisses in dem Moment endet, in dem die Nachricht beim Empfänger angekommen und der Übertragungsvorgang abgeschlossen ist (BVerfG, Urteil vom 2.3.2006 – 2 BvR 2099/04), allerdings übersieht das Gericht, dass der Übertragungsvorgang solange nicht komplett abgeschlossen ist, solange die Mails noch auf Serversystemen wie der z.B. der TUXGUARD zwischengespeichert werden.

Wie ist es denn nun? Private E-Mails auf dem Arbeitsplatzrechner: Unterliegt der Arbeitgeber dem Fernmeldegeheimnis?

Die Feststellungen des Bundesverfassungsgerichtes und des LAG Berlin-Brandenburg führen nach unserer Ansicht nicht dazu, dass private E-Mails auf den IT-Systemen eines Unternehmens, generell nicht dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses unterliegen.
Zwar ist der eigentliche Übertragungsvorgang bereits abgeschlossen, wenn die Mails auf dem Client-Rechner des Arbeitnehmers angekommen sind, darauf kommt es aber nicht ausschließlich an, denn:

solange sich die gespeicherten E-Mails auf dem Mailserver des Providers befinden, fehlt es dem Nutzer an technischen Möglichkeiten, einen Zugriff, die Vervielfältigung oder Weitergabe durch den Provider zu verhindern. Gerade dieser technisch bedingte Mangel an Beherrschbarkeit begründet aber die Schutzbedürftigkeit durch das Fernmeldegeheimnis. Dabei macht es keinen Unterschied, ob eine E-Mail auf dem Mailserver des Providers zwischen- oder endgespeichert ist, da der Nutzer in beiden Fällen auf Grund faktisch nicht zu unterscheidender Herrschaftsverhältnisse gleichermaßen schutzbedürftig ist.
(vgl. Hoppe / Braun: Vertrauen ist gut – Kontrolle ist schlecht – Auswirkungen der neuesten Rechtsprechung des BVerfG auf das Arbeitsverhältnis, MMR 2010, 80)

Ausblick und Auswirkungen für die Praxis

Die Frage, wann der Arbeitgeber zum Diensteanbieter wird, ist durch das Urteil des LAG Berlin-Brandenburg unserer Ansicht nach nicht näher gekommen. Es bleibt abzuwarten, ob die Meinung des LAG Berlin-Brandenburg entgegen der bisher herrschenden Auffassung von anderen Gerichten geteilt wird.

So könnte beim Betrieb eines Mail-Servers, z.B. eines Exchange-Servers oder, wie es die TUXGUARD Business Firewall anbietet, eines Zarafa Groupware-Servers, weiterhin das Bestehen eines Fernmeldegeheimnisses bejaht werden, weil die Mails auf einem Serversystem dem Zugriff des Mitarbeiters entzogen sind und er, auch wenn er die Mails lokal löscht, ggf. Sicherungskopien oder Serverkopien auf den Servern zurückbleiben. Die Mails sind in solchen Fällen also gerade dem Zugriff und der Herrschaft des Arbeitnehmers entzogen.
Gleiches gilt beim Einsatz von professionellen Mail-Archivierungssystemen.

Um trotzdem einen ordnungsgemäßen Zugriff auf dienstliche E-Mails eines erkrankten, ausgeschiedenen oder in Urlaub befindlichen Arbeitnehmers zu gewährleisten, sollten arbeitsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden.

Optimal: Einführung einer IT-Benutzerordnung
Aus rechtlicher Sicht ist zu empfehlen, sich von den Arbeitnehmern bei Beschäftigungsbeginn eine sog. „IT-Benutzerordnung“ unterschreiben zu lassen.

In einer solchen IT-Benutzerordnung sollte unseres Erachtens die private Nutzung des dienstlichen E-Mail-Accounts verboten werden, der Arbeitnehmer sollte in Stichprobenkontrollen des E-Mail-Kontos vorab einwilligen.
Eine IT-Benutzerordnung sollte die Grenzen der Nutzung der IT-Systeme des Arbeitsgebers klar regeln und auch die Zugriffsrechte des Arbeitgebers definieren. So schützt sie sowohl den Arbeitgeber vor möglichen Haftungsfallen als auch die Privatsphäre der Arbeitnehmer.

Sie lässt sich als Zusatz zu einem Arbeitsvertrag, als einfache Dienstanweisung oder als Betriebsvereinbarung (wenn ein Betriebsrat existiert) in ein Unternehmen einführen. Hierbei sind jedoch im Einzelfall zahlreiche arbeitsrechtliche Aspekte zu beachten, z.B. das Mitbestimmungsrecht eines existierenden Betriebsrates gem. § 87 Abs. 1 Nr. 6 Betriebsverfassungsgesetz.

Durch eine fundierte rechtliche Beratung bei der Erstellung und Einführung einer IT-Benutzerordnung, können rechtliche Risiken und Unklarheiten für beide Seiten weitgehend ausgeschlossen werden, das Betriebsklima wird durch einen offenen Umgang mit den Risiken und den Belangen aller Beteiligten im besten Fall gewinnen.

IT-Benutzerordnung für Ihr Unternehmen

Möchten Sie eine IT-Benutzerordnung in Ihrem Betrieb einführen, können Sie die Rechtsanwaltskanzlei Dury unter der kostenfreien Servicenummer 0800 101 44 63 anrufen oder uns E-Mail an kanzlei@dury.de schreiben.

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Einfache und sichere E-Mail Archivierung mit TUXGUARD

St. Ingbert, 26.07.2011 - Heute ist die E-Mail für nahezu jedes Unternehmen das Kommunikationsmedium. Im täglichen Geschäftsverkehr stellt die E-Mail einen wertvollen Bestand dar. Der Verlust von E-Mails führt oft zu einem großen wirtschaftlichen Schaden.

Schutz vor Datenverlust und Manipulation
E-Mails müssen daher geschützt werden. Bei Ausscheiden eines Mitarbeiters werden oft ganze Postfächer gelöscht, Mitarbeiter löschen oder verändern relevante E-Mails, durch defekte lokale oder zentrale Mail-Datenhaltung gehen ganze Mailkonten verloren.

Erfüllung rechtlicher Anforderungen
Nach den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) wird den Unternehmen vorgeschrieben, dass alle Daten die steuerrelevant sind, in maschinell auswertbarer Form aufbewahrt werden müssen. Dies gilt nicht nur Rechnungen und Dokumente, sondern auch für  E-Mails und deren Dateianhänge.

E-Mail Archivierung mit TUXGUARD Business Firewalls
Mit den TUXGUARD Business Firewall Appliances können Sie einfach und sicher Ihre E-Mails archivieren. Diese E-Mail Archivierung erfüllt die gesetzlichen Anforderungen und Aufbewahrungspflichten. “Zusammen mit der infoServe GmbH, einem Tochterunternehmen der eurodata Gruppe, haben wir für unsere Kunden eine einfach zu bedienende, rechtskonforme Lösung im Rechenzentrum geschaffen. Jeder Kunde hat eine eigene Storage mit 4-facher Redundanz und mindestens 4TB Plattenplatz, WORM Versiegelung, Benutzer- und Rechteverwaltung, Volltextsuche sowie Import- und Exportmöglichkeiten und das Ganze einfach bedienbar über einen Browser.” erklärt Marc Skupin, CEO von TUXGUARD. Ab 250 EUR netto pro Monat kann die Online E-Mail Archivierung zu der TUXGUARD Secure, TUXGUARD Mail sowie TUXGUARD SMB dazu gebucht werden.

Schützen Sie Ihre E-Mail Daten mit der rundum sorglos Online E-Mail Archivierung.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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TUXGUARD Einfache und sichere E-Mail Archivierung mit TUXGUARD http://tgfw.de/9zz
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“Sind ihre Systeme up-to-date oder werden sie gerade gehackt?”

Fotos: Benedikt Deicke&streichholz / www.photocase.de

St. Ingbert, 20.06.2011 – Was haben Schufa, Sony, United Airlines, Nintendo, JPMorgan und der Energiekonzern Electricité de France gemeinsam? Alle waren nicht up-to-date und wurden gehackt. Grund dafür waren bekannte Sicherheitslücken, die es ermöglichten, Daten zu stehlen und die Systeme lahm zu legen. Der Schaden für die Unternehmen geht in die Millionen und der Imageschaden ist groß.

Aber nicht nur große Unternehmen sind von Hackern angegriffen worden, sondern viele kleine und mittelständige Unternehmen werden von Trittbrettfahrern und Scriptkiddies heimgesucht, die vorgefertigte Automatismen nutzen, um in Systeme einzudringen oder sonstigen Schaden anzurichten.
Das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) rät Firmen und Bürgen daher, Patches (Softwareupdates) für ihre vorhandene Software (Betriebssystem, Firewall, Virenscanner, etc.) einzuspielen, um das System auf dem aktuellen Stand (up-to-date) zu halten, um so Sicherheitslücken zu schließen.

Zero-Maintenance mit TUXGUARD Business Firewalls

Da viele Unternehmen heutzutage zahlreiche verschiedene Produkte einsetzen, wird es immer schwieriger, den Überblick zu bewahren. TUXGUARD erleichtert den Administratoren durch seine Zero-Maintenance (automatische Aktualisierung der Firewall, Virensignaturen und Web-Filter-Datenbank) die Aktualisierungsarbeit. “Es ist unabdingbar, heutzutage seine Firewall auf dem aktuellen Stand zu halten.”, rät Marc Skupin, CEO von TUXGUARD.

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TUXGUARD Management Center – Up-to-Date – Release V1.1.0

TUXGUARD Management Center

Release Notes V1.1.0 (14.03.2011)

Durchführen des Updates auf V1.1.0

TUXGUARD Management Center für Windows:

  • Öffnen Sie das TUXGUARD Management Center
  • Klicken Sie im TUXGUARD Configuration Tool auf den Button Hilfe → Nach Updates suchen
  • Bestätigen Sie durch Klick auf den Button Ja und führen Sie die weiteren Schritte aus.

TUXGUARD Management Center für Linux und MacOS:

  • Öffnen Sie das TUXGUARD Management Center
  • Klicken Sie im TUXGUARD Configuration Tool auf den Button Downloads → Software
  • Klicken Sie  auf die gewünschte Version und dann auf den Button Download
  • Nachdem Sie die Datei gespeichert haben führen Sie die weiteren Schritte aus

Feature Update V1.1.0

  • Editieren einer Sitzung im TUXGUARD Management Center über “Rechte Maustaste”

In diesem Release behobene Probleme V1.1.0

  • BugFix: SPAM/HAM Flag
  • BugFix: Bandbreiteneinstellung bei WAN-Anbindungen angepasst
  • BugFix: Sales-Center bei Anzeige des Übersichts-Fensters
  • BugFix: Allgemeine Anpassungen für die Geschwindigkeit des TGMC

Software Updates V1.1.0

  • Sumapdf Viewer V1.3

 

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Zarafa Collaboration Platform – Up-to-Date – Release 6.30.19

Zarafa Collaboration Platform – Release 6.30.19

In diesem Release behobene Probleme 6.30.19


WebAccess

  • Fix: #6457 Html mail is not shown due error in htmlfilter.
  • Fix: #6992 Using the edit as new option in your Sent Items twice doesn’t work.
  • Fix: #6864 Convert to task doesn’t set default priority.
  • Fix: #6869 Search doesn’t show subfolders checkbox when inbox isn’t selected.
  • Fix: #6991 Php-ext segfault fix.

Outlook

  • Fix: #6662 Recurring meetings one hour early between 25 oct and 31 oct.
  • Fix: #6831 Initial hierarchy sync with large changes table is very slow.
  • Fix: #3810 Many customers have from time to time lock wait time out messages on the syncs table.


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CeBIT 2011: TUXGUARD ist wieder Technologiepartner für den Open Source Park

St. Ingbert / Koblenz, 25.02.2011 – TUXGUARD, Hersteller von Business Firewall Appliances, ist wieder Technologiepartner für den sicheren Internet-Access und HotSpot-Betrieb des Open Source Parks.
In einer Woche startet in Hannover die CeBIT 2011. Sie gilt als weltweit wichtigstes Ereignis der internationalen Informationstechnologie- und Telekommunikations-Branche. Auch in diesem Jahr hat uns die Pluspol GmbH, Ausrichter des Open Source Parks Halle 2, Stand D44, mit der Einrichtung des HotSpots und der Bereitstellung eines sicheren Internet-Zugangs beauftragt.

Gemeinsamkeit macht stark

Das Motto der Open-Source-Szene gilt auch für den Open Source Park. Nach dem großen Erfolg im vergangenen Jahr präsentiert sich der Open Source Park in Halle 2 umfangreicher als zuvor. Die große Gemeinschaftsausstellung, rund um offene und freie Software-Lösungen, ist der ideale Treffpunkt, um mit potentiellen Kunden ins Gespräch zu kommen.
So sind in diesem Jahr viele “Prominente” der Open Source Szene in der Open Source Park Area zu finden. Es werden unter anderem die OpenOffice.org, mozilla Firefox, das LPI e.V. German, LINPUS und Alfresco den Open Source Park bereichern. Mehr Informationen zu dem Open Source Park finden Sie unter www.open-source-park.de.

Für alle Interessenten, die die Leistungsfähigkeit des TUXGUARD HotSpots testen oder Informationen zu den Produkten und Lösungen erhalten möchten, besteht die Möglichkeit, sich in Halle 2, Stand D44 individuell beraten zu lassen. Persönlich stehen wir Ihnen am Mittwoch, 02.03.2010 gerne zu einem Gepräch zu Verfügung. Bitte vereinbaren Sie schon heute einen Termin. Wir freuen uns auf Sie!

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TUXGUARD CeBIT 2011: TUXGUARD ist wieder Technologiepartner für den Open Source Park http://tgfw.de/dxc @TUXUGARD
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Zarafa Collaboration Platform – Up-to-Date – Release 6.30.18

Zarafa Collaboration Platform – Release 6.30.18

In diesem Release behobene Probleme 6.30.18

WebAccess

  • Fix: Message with read receipt keeps asking to send a response
  • Fix: Free busy of first appointment is shown when opening series of recurrence.
  • Fix: Very fast dragging & dropping in calendar can result in duplicated or empty appointment.
  • Fix: Resize appointment by dragging will go use a wrong start/end time.
  • Fix: Appointment marked as unread in your calendar, will be not be marked as read after opening them.
  • Fix: Cannot create a 0 minute appointment.
  • Fix: Move mail without destination folder selected will make mail disappear.
  • Fix: Semicolon missing after updating a meeting request.
  • Fix: View all proposals does not work as delegate.
  • Fix: Reply on a email with email attached will include the attached mail.
  • Fix: Birthday appointment has wrong syntax format in some languages.
  • Fix: Private calendar item not respected in list-view in WebAccess.
  • Fix: Changing appointment length deletes appointment.
  • Fix: Config option in WebAccess(config.php/defaults.php) to disable html filter.
  • Fix: Set focus on subject when creating new calendar item in WA.
  • Fix: Focus on body when creating a new note.
  • Fix: Focus not on folder name when creating new folder.
  • Fix: New items not visible when inbox has focus.
  • Fix: Items can be moved to root folder.
  • Fix: Forwarding email on behalf of will not contain attachment if (auto) saved as draft before sending.
  • Fix: calendar item not visible selected after switching calendar views.
  • Fix: Convert Email to task breaks on umlauts in subject and owner name.
  • Fix: Webaccess adds escaping character opening email address with full name between quotes.
  • Fix: Contact birthday: You must specify a valid date(after 1990).

Outlook

  • Fix: Unable to open entire shared store outlook 2010.
  • Fix: Segfault zarafa-server 6.40.4 (rare occasion on restore deleted items.)
  • Fix; Support for Outlook 2010 in 6.30.
  • Fix: New mail counter not shown when folding group.
  • Fix: Attachments do not show in webaccess and Outlook.
  • Fix: Outlook crashes when resolving of user fails when username is ambiguous not-exact match.
  • Fix: BES5 will not successfully resolve name when there are username who look the same.
  • Fix: Upgrading from 6.20.x to 6.30.17 fails (offline db).

Backend

  • Fix: Segfault zarafa-admin when calling –list-companies.
  • Fix: SQL error: Out of range value adjusted for column ‘val_hi’ in table properties.
  • Fix; Sever thinks that there is a commercial license.
  • Fix: spooler can deadlock
  • Fix: Can delete the task folder via Ical.
  • Fix: Can edit private appointments on the iphone/ipad.
  • Fix: DAgent fallback delivery on mail “parsing failed: 0×00040380″.
  • Fix: Attachment not displayed in certain cases.
  • Fix: Zarafa-server 6.40.2 final segfault.(rare occasion)
  • Fix: Zarafa-admin tool allows linebreaks characters in names and email addresses.
  • Fix: Zarafa-backup 6.30.15 segfault public store.
  • Fix: Small memleak in the zarafa server.
  • Fix: spooler loops with 100% cpu when SMTP server is missing.
  • Fix: Error in thunderbird after moving e-mail.
  • Fix: Zarafa-server segfault when using recover deleted items.
  • Fix: Memleak in restriction code.
  • Fix: Win32 documentation in linux man page.
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TG-Connect: Professionelle Internetanschlüsse für Geschäftskunden

TUXGUARD Technology setzt konsequenten Ausbau zum Value Added Manufacturer fort

St. Ingbert, 12.01.2011 – TUXGUARD Technology, Hersteller von Business Firewall Appliances, bietet ab sofort mit der Produktreihe TG-Connect professionelle Internetanschlüsse für Geschäftskunden an. TG-Connect umfasst dabei z.Zt. die Varianten ADSL, VDSL und SDSL.

Die Produktreihe TG-Conncet ergänzt die Produkte von TUXGUARD Technology optimal. So werden aus herkömmlichen Business Firewall Lösungen ganzheitliche Lösungen. Den Resellern von TUXGUARD Technology werden damit neue zusätzliche Vertriebsmöglichkeiten eröffnet. So werden alle Produkte deutschlandweit, mit fester IP-Adresse, Flat-Rate und erweitertem Service angeboten. TG-Connect ist mit allen TUXGUARD Business Firewall Appliances kompatibel.

„Wir sehen uns als Value Added Manufacturer und werden unseren Partnern und Kunden ein ganzheitliches, nachhaltiges Lösungskonzept aus einer Hand anbieten.“ sagt Marc Skupin, Inhaber von TUXGUARD Technology. „Damit werden wir uns in Zukunft von unseren Mitbewerbern klar abgrenzen“, so Marc Skupin weiter.

Zukünftig werden weitere Value Add Produkte das Lösungsportfolio von TUXGUARD Technology ergänzen. So werden in Q1/2011 UMTS Produkte in das Portfolio integriert.

Weitergehende Information zu der Produktreihe TG-Connect finden Sie unter www.tuxguard.com.

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TUXGUARD TG-Connect: Professionelle Internetanschlüsse für Geschäftskunden http://tgfw.de/g0c @TUXUGARD
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Aktualisiert: Neue Datenblätter und Preislisten von TUXGUARD

St. Ingbert, 15.12.2010 – TUXGUARD Technology, Hersteller von Business Firewall Appliances, hat seine neuen Datenblätter und Preislisten fertiggestellt.

Nachdem die neue Hardware zum 22.11.2010 released wurde, stehen ab sofort unsere neuen Datenblätter und Preislisten zur Verfügung. Hinzugekommen ist auch eine Kurzübersicht über die Funktionen der einzelnen Modellreihen.

Die Datenblätter und Preislisten finden Sie im TUXGUARD Sales Center und auf der unserer Homepage unter www.tuxguard.com/support/download.

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